Die Betriebshaftpflicht gilt für:
      
	- den Versicherungsnehmer
 
	- seinen gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
 
	- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
 
	- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
 
	- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
 
	- Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen