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Insassenvers.
Kontakt
MKF-Finanzdienst
Müglitztalstr. 33 J
01768 Glashütte-Schlottwitz
Telefon: 035053-47194
E-Mail: makir13@googlemail.com
- Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.
- Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.
- Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.