
Bei integrierten Versorgungsangeboten arbeiten ärztliche und nichtärztliche Leistungsbringer (z.B. Physiotherapeuten) eng zusammen. Mehrfachuntersuchungen werden so vermieden und die Behandlung der Patienten wird verbessert. Die Kosteneinsparungen kommen den teilnehmenden Versicherten in Form eines Wahltarifes zu Gute.
Verpflichtet sich der Versicherte, bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen, sichert er sich auch einen finanziellen Vorteil. Der Hausarzttarif ist mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen verbunden.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ist eine gut abgestimmte Behandlung besonders wichtig. Versicherte, die sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen, hochwertige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und an Schulungsprogrammen teilnehmen, erhalten von ihrer Kasse einen besonderen Tarif.
Nehmen Versicherte an Modellvorhaben zu speziellen Behandlungsmethoden (z.B. Akupunktur zur Behandlung chronischer Schmerzen) teil, haben sie bei einigen Kassen Ansprüche auf besondere Tarife.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen die Krankenkassen einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld auch all jenen Versicherten anbieten, die bislang keinen Anspruch darauf haben und daher einen ermäßigten Beitragssatz zahlen. Für diesen Tarif müssen Versicherungsnehmer eine Zusatzprämie zahlen.
Versicherte, die sich für einen der folgenden Tarife entscheiden, sind meistens für drei Jahre gebunden.
Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Dafür erhält er von seiner Kasse eine Prämie (Rückerstattung).